Die Weiterbildung für Fahrer:innen mit Fähigkeitsausweis C/C1 und/oder D/D1.
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CZV Weiterbildung - Nothelfer am Steuer

Die Weiterbildung für Fahrer:innen mit Fähigkeitsausweis C/C1 und/oder D/D1.

Chauffeur:innenzulassungsverordnung CZV: Vorbereitet sein, wenn es drauf ankommt

Nothilfe ist wie Lastwagen fahren. Damit man es gut kann, muss man üben. Im Strassenverkehr kann es jederzeit zu Unfällen kommen. Als Chauffeur:in sind Sie oft direkt vor Ort und in der Position, schnell zu helfen. Doch diese Fähigkeit zur Nothilfe ist nicht angeboren - sie muss gelernt und regelmässig geübt werden.

Genau deshalb ist die CZV Nothelfer-Weiterbildung so entscheidend. Ein Tag der obligatorischen Weiterbildung kann den Unterschied ausmachen und Leben retten. Schärfen Sie Ihre Handlungskompetenz und seien Sie bereit, wenn es am meisten zählt.

Zielgruppe: Fahrer:innen mit Fähigkeitsausweis C/C1 und/oder D/D1. Diese Personen müssen sich weiterbilden, um den CZV Ausweis zu behalten.

Kursdauer: Die Weiterbildung erfolgt an insgesamt fünf Tagen in fünf Jahren. Jeder Kurstag dauert mind. 7 Stunden, bzw. 8 Stunden mit Pausen.

  • question mark

    asa und CZV anerkannt

  • question mark

    Eintrag im SARI-Register

  • Nothelfer am Bahnhof

    CZV Weiterbildung

    Beinhaltet folgende Themen:

    Notsituationen erkennen & reagieren

    Rettungskette

    Erste-Hilfe-Theorie

    Sofortmassnahmen, Rettungsgriff

    Herzinfarkt, Schlaganfall, Verbrennungen, Wunden, Druckverband

    Schock

    BLS-AED

    Heimlich Manöver

    CPR

    Stabile Seitenlage

    Praktische Übung Unfallszenarien

    Direkt bei Ihnen im Unternehmen

    Wir trainieren Ihr CZV-Team direkt in Ihrem Unternehmen - angepasst an Ihre Bedürfnisse. Auf Wunsch kann die Schulung auch an einem unserer Standorte durchgeführt werden.

    Verpasste Weiterbildung?

    Ohne den aktuellen Fähigkeitsausweis keine Transporte. Bilden Sie sich rechtzeitig weiter!

    Ein neuer Fähigkeitsausweis kann erst dann beantragt werden, wenn die fünf Tage Weiterbildung innerhalb der letzten fünf Jahre absolviert sind. Das heisst, zwischen dem 1. und dem 5. Kurstag dürfen nicht mehr als fünf Jahre vergangen sein.

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